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Abstandsgebot gilt auch an Himmelfahrt


Corona ist nicht vorbei, die Ausbreitung des Virus muss weiterhin bekämpft werden. Das gilt auch an Himmelfahrt, auch wenn es bei angekündigtem gutem Wetter schwer fallen wird, dass die aktuellen Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Das gilt vor allem für den Mindestabstand von 1,5 m und die Bildung von Gruppen“, erklärt Samtgemeindebürgermeisterin Daniela Kösters. Picknick und Grillen sind in freier Natur weiterhin nicht erlaubt. Treffen in der Öffentlichkeit zu beispielsweise Wanderungen oder Radtouren sind lediglich mit Angehörigen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten zulässig. Verhalten Sie sich bitte so, dass Sie weder sich, noch andere gefährden. Denken Sie auch daran, dass die Gesundheitsbehörden und auch die Polizei an diesem Tag genauer hinschauen werden. Bei Verstößen gegen die bestehenden Corona-Regeln drohen empfindliche Bußgelder. So kann ein Verstoß gegen das Abstandsgebot mit bis zu 150 Euro Bußgeld oder die Bildung von Gruppen mit Bußgeld bis zu 400 Euro pro Person geahndet werden. „Das muss nicht sein! Natürlich lädt dieser Tag zu Aktivitäten ein, aber bitte halten Sie sich an die Regeln. So bleiben Sie und wir alle gesund“, ergänzt die Samtgemeindebürgermeisterin.