Luftbild Industrie in Emlichheim

BG Laar


Die Gemeinde Laar verkauft Baugrundstücke an private Erwerber, die ein Wohnhaus in Eigennutzung errichten wollen. Für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken wurden am 26.02.2002 folgende Richtlinien erlassen:

1. Bebauungsverpflichtung

a) Das Grundstück wird nur für die Errichtung eines Wohnhauses veräußert. Mit dem Bau des Hauses muss innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Vertragsabschluss begonnen werden. Innerhalb von weiteren 18 Monaten muss das Gebäude bezugsfertig sein.

b) Das Grundstück darf unbebaut nicht weiterveräußert werden. Für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht fristgerecht ausgeführt wird, wird eine Rückauflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen.

c) Eine Rückübertragung des Grundstückes ist gegen Erstattung des gezahlten Kaufpreises sowie des Erschließungsbeitrages und des Kanalbaubeitrages möglich, und zwar ohne Kosten für die Gemeinde Laar.

2. Vergabemodus

Die Vergabe der Bauplätze erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der Bewerbungseingänge. Bei der Vergabe findet das Einheimischen-Modell Anwendung.

Bewerbungen nimmt der Bürgermeister der Gemeinde Laar entgegen:

Herr Kampert Hindrik Jan

Vorwalder Straße 33

49824 Laar

+49 5947 563

+49 172 2440549