Grabpflege für Familiengräber

Grabpflege durch die Samtgemeinde Emlichheim

Bild Friedhof Emlichheim

Die Angehörigen können die Grabstätten, soweit es sich nicht um anonyme oder Rasengräber handelt, gegen Entgelt durch die Samtgemeinde Emlichheim pflegen lassen. Folgende Pflegearten werden angeboten:

Einfache Instandhaltung

Die einfache Grabpflege umfasst lediglich die dauernde Sauberhaltung der Grabstellen. Sie wird auf dem neuen Teil des Friedhofes (westlich des Wärterhäuschens) nur durchgeführt, wenn die Grabstelle dauerhaft gärtnerisch angelegt ist oder von dem Nutzungsberechtigten oder dessen Beauftragten regelmäßig mit Blumen bepflanzt wird. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass auf dem neuen Teil des Friedhofes sämtliche Grabstellen gärtnerisch angelegt werden.

Grabpflegegebühren pro Jahr

einfache Instandhaltung eines

Urnengrab

14,50 €

Kindergrab

14,50 €

Einzelgrab

30,00 €

Doppelgrab

71,00 €

Dreiergrab

88,00 €

Für jede weitere Stelle erhöht sich die Gebühr entsprechend.

Gärtnerische Instandhaltung mit Heide

Die gärtnerische Instandhaltung mit Heide umfasst eine mehrjährige Bepflanzung mit Heide und die dauernde Sauberhaltung der Grabstellen. Die Heide wird etwa alle 3 Jahre (nach Bedarf) erneuert und bei Bedarf nachgepflanzt.

Grabpflegegebühren pro Jahr

gärtnerische Instandhaltung mit Heide eines

Urnengrab

23,00 €

Kindergrab

23,00  €

Einzelgrab

54,00 €

Doppelgrab

135,00 €

Dreiergrab

200,00 €

Für jede weitere Stelle erhöht sich die Gebühr entsprechend.

Gärtnerische Instandhaltung mit Blumen

Die gärtnerische Instandhaltung mit Blumen umfasst eine zweimalige Bepflanzung im Jahr mit Blumen (Sommerpflanzung und Herbstpflanzung) und die dauernde Sauberhaltung der Grabstellen.

Grabpflegegebühren pro Jahr

gärtnerische Instandhaltung mit Blumen eines

Urnengrab

34,00 €

Kindergrab

34,00 €

Einzelgrab

84,50 €

Doppelgrab

216,50 €

Dreiergrab

322,00 €

Für jede weitere Stelle erhöht sich die Gebühr entsprechend.

Der Auftrag bei der Samtgemeinde Emlichheim kann auch durch eine Kapitaleinzahlung langfristig (Dauerinstandhaltung) geregelt werden.

Bei der Dauerinstandhaltung soll insbesondere gewährleistet werden, dass Personen, die keine Angehörigen haben, schon zu Lebzeiten die Pflege ihres Grabes sichern können und somit die Pflege aller Gräber gewährleistet werden kann.

Für die Pflege sind jeweils die in der Friedhofsgebührensatzung angegebenen Jahresgebühren im Voraus für die gesamte Zeit zu entrichten. Außerdem wird als Sicherheitsleistung für Unvorhergesehenes ein Zuschlag von 20 % erhoben.


Erfolgt die Übernahme der Grabpflege in der ersten Jahreshälfte, ist die volle Gebühr zu zahlen. Sollten Grabstätten in der zweiten Hälfte des Jahres in Pflege gegeben werden, wird die Hälfte der Jahresgebühr für den Rest des Jahres erhoben. Die Grabpflegegebühren sind zum 30.09. jeden Jahres fällig.