Gebühren für die Grabnutzung

Gebühren für die Grabnutzung

Bild Friedhof Emlichheim

Die Gebühren für die Grabnutzung auf dem kommunalen Friedhof der Samtgemeinde Emlichheim gelten ab dem 01. Oktober 2023. 

Die nachstehenden Gebühren beinhalten lediglich die Gebühren für die Grabnutzung. Alle weiteren Gebührentatbestände finden Sie unter

Friedhofsgebührenordnung

 

Familiengräber

für den Erwerb des Nutzungsrechtes für 30 Jahre bzw. für die Verlängerung des Nutzungsrechtes um 30 Jahre

Personen über 6 Jahre im

 

Einzelgrab

1.202,50 €

Doppelgrab

2.349,50 €

Dreiergrab

3.266,50 €

Vierergrab

4.184,00 €

Personen unter 6 Jahren (Kindergräber)

767,00 €

 

Familiengräber

für die Verlängerung des Nutzungsrechts bis zum Ablauf der Ruhezeit bei einer Beerdigung

Personen über 6 Jahre je Grabstätte und Jahr

 

Einzelgrab

40,09 €

Doppelgrab

78,31 €

Dreiergrab

108,89 €

Vierergrab

139,47 €

Personen unter 6 Jahren je Grabstätte und Jahr(Kindergräber)

25,57 €


Familiengräber 
für die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Familiengrabstätte bei Nacherwerb ohne zwingende Notwendigkeit
Personen über 6 Jahre je Grabstätte und Jahr im
Einzelgrab51,56 €                                 
Doppelgrab108,89 €
Personen unter 6 Jahren je Grabstätte und Jahr (f. Kindergräber)29,77 €


Urnengräber

für den Erwerb des Nutzungsrechts für 20 Jahre

704,50 €

für den Erwerb des Nutzungsrechts für 30 Jahre

799,00 €

Urnenkammer

Urnenkammer in einer Urnenstelenanlage für den Erwerb des Nutzungsrechts für 20 Jahre in einer Urnenstelenkammer (1 oder 2 Urnen)

1296,00 €

für die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenstelenkammer bis zum Ablauf der Ruhezeit bei einer Beerdigung (je Kammer und Jahr)

64,80 €

 

anonyme Gräber

für den Erwerb des Nutzungsrechts als

Urnenbeisetzung für 20 Jahre

609,50 €

Erdbeisetzung für 30 Jahre

859,00 €

 

Rasengräber (teilanonyme Gräber) für den Erwerb des Nutzungsrechts als

Urnenbeisetzung für 20 Jahre

799,00 €

Erdbeisetzung für 30 Jahre

1.615,50 €

einmalige Verlängerung des Nutzungsrechts um 10 Jahre einer Urnengrabstätte

399,60 €

einmalige Verlängerung des Nutzungsrechts um 10 Jahre eines Rasengrabes 

538,30 €