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Neue Tempo-30-Zonen in Emlichheim


Nach längerer, teilweiser kontroverser politischer Diskussion hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Emlichheim die Einrichtung von weiteren Tempo-30-Zonen beschlossen. „Die Verkehrssicherheit – besonders für die schwächeren Verkehrsteilnehmer – liegen Rat und Gemeindeverwaltung sehr am Herzen“, betont Gemeindedirektor Ansgar Duling. Gleichwohl ging der Entscheidung und der darauffolgenden verkehrsbehördlichen Anordnung des Landkreises ein umfangreicher Prüfungsprozess voraus. „Denn das Straßenverkehrsrecht ist in diesem Bereich durchaus komplex und nicht für alle Strecken, die sich manche Bürgerinnen und Bürger vielleicht wünschen, ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h rechtlich möglich“, weiß Yannis Tieneken aus dem Ordnungsamt der Samtgemeinde.

Zur Identifizierung und Festlegung der sinnvollen und rechtlich zulässigen Strecken bzw. Straßen wurde eigens eine Kommission aus den Fraktionen des Gemeinderates und der Verwaltung gebildet. „Schlussendlich haben wir uns auf 11 Bereiche verständigt, bei denen eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h vorgenommen wird“, erklärt Ansgar Duling. In folgenden Bereichen wird der Bauhof in Kürze die entsprechende Beschilderung vornehmen:

  1. Bremarkt/Zum Vechtetal/Friedhofsweg
  2. Nebenesch/Marlinkstraße
  3. Wintershallstraße/Westersand
  4. Sudetenweg/Egerländer Weg/Siebenbürgener Weg/Thüringer Weg
  5. Stokmanstraße
  6. Wetten Kämpe
  7. Feldkante
  8. Friedrich-Kottemann-Straße
  9. Gartenweg
  10. Swantönskamp/Bogenstraße
  11. Rerinkstraße

Für die neuen Tempo-30-Zonen gilt an Kreuzungen und Einmündungen zukünftig ausschließlich die Vorfahrtsregel „rechts vor links“. Ebenso gibt es in den Tempo-30-Zonen keine benutzungspflichtigen Radwege mehr. „Das bedeutet, dass Radfahrende vorhandene Radwege oder radwegeähnliche Strukturen dort nur noch in Fahrtrichtung auf der rechten Seite benutzen dürfen“, weist Yannis Tieneken auf eine wesentliche Veränderung für den Radverkehr hin. „Befindet sich ein Radweg in Fahrtrichtung auf der linken Seite, muss der Radfahrende die Straße benutzen“, so Tieneken weiter, der einschränkt, dass für Kinder im Grundschulalter besondere Regeln gelten:

  •  Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit Fahrrädern Gehwege (in Fahrtrichtung rechts) benutzen.
  •  Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege (in Fahrtrichtung rechts) benutzen.
  •  Wer ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf dem Fahrrad begleitet, darf mit dem Fahrrad den Gehweg (in Fahrtrichtung rechts) benutzen.

„Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere in der ersten Zeit nach der Umstellung um besondere Rücksichtnahme und Aufmerksamtkeit“, appelliert Ansgar Duling abschließend an die Bürgerinnen und Bürger.

Foto Tempo 30-Schild mit Bauhofmitarbeiter
Foto Tempo 30-Schild


Die Fotos (© Samtgemeinde Emlichheim – zur Veröffentlichung freigegeben) zeigen die Montage des ersten Verkehrsschildes am Gartenweg mit Bauhofmitarbeiter Heinz-Jürgen Luttermann.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Presseinformation:

Gemeinde Emlichheim, Hauptstraße 24, 49824 Emlichheim

Ansgar Duling, ( +49(0) 5943 809-134