Rentenversicherung
Leistungsbeschreibung
Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.
Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.
Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde EmlichheimDie Deutsche Rentenversicherung bietet in Fragen der gesetzlichen Sozialversicherung, für die Stellung von Rentenanträgen und für Anfragen auf Kontenklärung Beratung vor Ort an.
Über den Link Deutsche Rentenversicherung Beratung können Sie die für Sie nächstgelegene Beratungsstelle oder Versichertenältesten/ -berater finden. Bitte geben Sie auf der Internetseite in das Feld der Umkreissuche Ihre Postleitzahl ein und kreuzen Sie neben Auskunfts- und Beratungsstellen ggfs. auch Versichertenälteste/ -berater an.
Zu einen Beratungsgespräch werden folgende Unterlagen benötigt:
- aktueller Versicherungsverlauf
- eventuell vorhandene Rentenauskünfte
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Familienstammbuch
Die für die Beantragung von Rentenzahlungen erforderlichen Antragsformulare können auf folgender Internetseite der Deutschen Rentenversicherung eingesehen und ausgedruckt werden:
Beispielhaft seien hier die Versichertenrenten (Erwerbsminderungsrenten und Altersrenten) sowie die Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten, Erziehungsrenten etc.) genannt.
Kontenklärung
Bevor jedoch durch den Rentenversicherungsträger Entscheidungen über Rentenanträge getroffen werden können, ist Grundvoraussetzung, dass das Versicherungskonto des Versicherten abschließend geklärt ist. Leider weisen Konten der Rentenversicherten häufig Lücken auf. Im Rahmen des sogenannten Antrages auf Kontenklärung können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung die Anrechnung rentenrechtlicher Zeiten (z.B. Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Schul- und Ausbildungszeiten etc.) beantragen, um vorhandene Lücken zu schließen. Nach erfolgter Kontenklärung wird dem Versicherten ein aktueller Versicherungsverlauf, der die im Konto gespeicherten Zeiten auflistet, übersandt.Ein geklärtes Konto hat den Vorteil, dass ein späterer Rentenantrag in kürzerer Zeit bearbeitet werden kann.
Renteninformation
Seit 2005 erhalten alle Versicherten ab dem 27. Lebensjahr mit mindestens fünf Versicherungsjahren jährlich eine Renteninformation. Sie enthält unter anderem eine Hochrechnung über die zu erwartende spätere Altersrente, Angaben über die Höhe einer Erwerbsminderungsrente (für den Fall einer vorzeitigen vollen Erwerbsminderung) und eine Übersicht über die Beiträge, die bisher vom Versicherten und Arbeitgeber gezahlt wurden. Die Renteninformation soll dazu beitragen, dass die Versicherten besser als früher ihre zusätzliche Altersvorsorge planen können.Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Von einer rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn einer Rente ab. Deshalb kann es zweckmäßig sein, den Antrag zunächst formlos - z. B. telefonisch oder per E-Mail - zu stellen, um so eine etwaige Frist einzuhalten und den frühstmöglichen Rentenbeginn zu erreichen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke und die zusätzlich erforderlichen Unterlagen müssen Sie aber in jedem Falle umgehend nachreichen.
Was sollte ich noch wissen?
Eine Rentenzahlung erfolgt bisher ab dem 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze). Seit 2012 wird die Altersgrenze in kleinen Schritten auf das 67. Lebensjahr angehoben. Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
Unterstützende Institutionen
Die Versichertenältesten (ehrenamtliche Mitarbeiter) sowie der Landkreis und die kreisfreien Städte stellen die notwendigen Antragsvordrucke zur Verfügung, bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare sowie dem Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.
Bei allen anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland können Anträge gestellt werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an die Deutsche Rentenversicherung weiterzuleiten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Anke SchoemakerSozialverwaltung, Rentenangelegenheiten