Alters- und Ehejubiläen
Leistungsbeschreibung
Alters- und Ehejubiläen haben in der Samtgemeinde Emlichheim Tradition.
Zu den Altersjubiläen zählen der 80., 85. und 90. Geburtstag. Ab dem 90. Geburtstag wird jährlich geehrt. Zu den Ehejubiläen zählen die Goldene Hochzeit (50 Jahre), die Diamantene Hochzeit (60 Jahre), die Eiserne Hochzeit (65 Jahre), die Gnadenhochzeit (70 Jahre) und die Kronjuwelenhochzeit (75-j. Ehejubiläum).
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Hanna SchipperVorzimmer Samtgemeindebürgermeister