Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

  • Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
    Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Emlichheim

    Sie müssen seit dem 01. Mai 2025 kein ausgedrucktes Foto mehr mitbringen. Es wird ein Lichtbild in der Behörde erstellt.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

    Geltungsdauer: 10 Jahre

    für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

    Geltungsdauer: 6 Jahre

  • Bearbeitungsdauer

    Frist: 4 Wochen

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende