Immer informiert

Aktuelle Nachrichten aus der Samtgemeinde

Zuschuss der Gemeinde für mehr Insekten


Ziel: auch Gärten insektenfreundlicher machen

Mit der Anlage von Blühstreifen und Beeten mit insektenfreundlichen Stauden auf öffentlichen Grundstücksstreifen hatte die Gemeinde vor einiger Zeit einen Anfang gemacht. „Nun möchte man die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde dazu animieren, auch ihre Gärten insektenfreundlicher zu gestalten“, berichtet Kösters von den Zielsetzungen der Förderrichtlinie.

Förderquote 50 %

Die finanzielle Förderung beträgt 50 % der Anschaffungskosten der Bäume oder des Saatguts für die Blühflächen. Für Bäume ist der Zuschuss auf 100 Euro je Baum begrenzt und auf 200 Euro pro Grundstück. Anträge mit einem Förderanspruch unter 20 Euro können nicht berücksichtigt werden. Jährlich stellt die Gemeinde 7.500 Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. „Aufgrund der Budgetdeckelung erfolgt die Vergabe im Windhundverfahren“, erklärt Inga Müller von der Bauverwaltung. Wie sie weiter erläutert, werden nur die Kosten für die Anschaffung von Obst- und Laubbäumen bezuschusst, die in dem Förderprogramm namentlich aufgeführt sind. Zudem gilt für die Bäume eine Mindestgröße von 1,50 m. Bei den Saaten wird ausschließlich zertifiziertes regionales Saatgut wie z.b. „Blumenwiese“ von der Firma Rieger-Hofmann oder „Feldraine und Säume“ von der Firma Saaten Zeller gefördert.

Richtlinie befristet bis zunächst 30.06.2023

Die Richtlinie ist bereits am 01.07.2021 in Kraft getreten und die Geltungsdauer ist zunächst auf zwei Jahre bis zum 30.06.2023 befristet. Auszahlungen können unter Vorlage der Rechnungen und nachvollziehbaren Kaufbelegen sofort gestellt werden.