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Bekanntmachung über die Widerspruchsmöglichkeit gegen Datenübermittlungen

Bekanntmachung über die Widerspruchsmöglichkeit gegen Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen nach dem Bundesmeldegesetz

Aufgrund des Bundesmeldegesetzes (BMG) ist durch öffentliche Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass die Samtgemeinde Emlichheim – Bürgerbüro –

1. im Rahmen der Datenübermittlung folgende Daten übermitteln:

1.1 den öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften folgende Daten von Angehörigen (Ehegatte, minderjährige Kinder) der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören: Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft, derzeitige Anschriften, Auskunftssperren sowie Sterbedatum (§ 42 BMG),

1.2 dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr: Vor- und Familienname sowie gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (§ 58 c Abs. 1 Soldatengesetz).

2. den nachstehend aufgeführten Stellen Auskünfte aus dem Melderegister wie folgt erteilen:

2.1 Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl bzw. Abstimmung vorangehenden Monaten über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache von nach dem Lebensalter bestimmten Gruppen von Wahl-/Abstimmungsberechtigten, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist, (§ 50 Abs. 1 BMG),

2.2 Mandatsträgern, Presse und Rundfunk über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften sowie Art und Tag von bestimmten Alters- oder Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG),

2.3 Adressbuchverlagen über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift sämtlicher Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben ( § 50 Abs. 3 BMG).

Diesen Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen kann die/der Betroffene widersprechen. Nach Einlegung des Widerspruchs dürfen die vorstehenden Auskünfte nicht erteilt werden und Datenübermittlungen mit Ausnahme der Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft nicht erfolgen.

Widersprüche können im Bürgerbüro der Samtgemeinde Emlichheim eingelegt werden. Soweit Widersprüche bereits eingelegt worden sind, ist eine Wiederholung nicht erforderlich.

 

Kösters

 

erstellt am 18.10.2019

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