1. Änderungssatzung zur Aufwandsentschädigungssatzung
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Aus-lagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Emlichheim vom 22.02.2007
Aufgrund der §§ 10, 44, und 55 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsge-setzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), hat der Rat der Gemeinde Emlichheim am 22.03.2017 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel I
1. In § 2 Abs. 1, Buchstabe „c“ wird die Zahl 60,00 € durch 65,00 € ersetzt.
2. In § 2 Abs. 1, Buchstabe „d“ die Zahl 45,00 € durch 50,00 € ersetzt.
3. In § 3 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl 25,00 € durch 30,00 € ersetzt.
4. In § 3 Abs. 1 Satz 2 wird die Zahl 8,00 € durch 20,00 € ersetzt.
5. § 3 Abs. 1 Satz 4 wird ersatzlos gestrichen.
6. In § 3 Abs. 3 wird die Zahl 25,00 € durch 30,00 € ersetzt.
Artikel II
Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Emlichheim vom 22.02.2007 tritt mit Wirkung zum 01.01.2017 in Kraft.
Emlichheim, den 22.03.2017
Bürgermeister Gemeindedirektorin
Artikel I
1. In § 2 Abs. 1, Buchstabe „c“ wird die Zahl 60,00 € durch 65,00 € ersetzt.
2. In § 2 Abs. 1, Buchstabe „d“ die Zahl 45,00 € durch 50,00 € ersetzt.
3. In § 3 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl 25,00 € durch 30,00 € ersetzt.
4. In § 3 Abs. 1 Satz 2 wird die Zahl 8,00 € durch 20,00 € ersetzt.
5. § 3 Abs. 1 Satz 4 wird ersatzlos gestrichen.
6. In § 3 Abs. 3 wird die Zahl 25,00 € durch 30,00 € ersetzt.
Artikel II
Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Emlichheim vom 22.02.2007 tritt mit Wirkung zum 01.01.2017 in Kraft.
Emlichheim, den 22.03.2017
Bürgermeister Gemeindedirektorin
erstellt am 19.04.2017