Baugebiet Deterskamp
Das Baugebiet „Deterskamp“ liegt im westlichen Bereich Emlichheims
zwischen der Bahnanlage, der Neulandstege, der Hauptstraße und der Straße „Westerhook“. Das Baugebiet umfasst insgesamt ca. 55 Bauplätze. Derzeit steht noch 1 Baugrundstück zur Verfügung.
- 1 Baugrundstück
Das im vorliegenden Plan rot unterlegte Grundstück kann noch erworben werden.
- 48,00 Euro/m² (voll erschlossen)
zuzüglich Übergabeschacht
- Die Baustraße sowie Entwässerungsleitungen sind erstellt.
Das Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern.
- sofort
- Eingeschossige offene Bauweise
Grundflächenzahl 0,3
Veräußert werden die Grundstücke wie gesehen. Für Größe, Güte und Beschaffenheit wird keine Gewähr übernommen.
Die Bauplätze werden lastenfrei verkauft. Allerdings hat der Erwerber innerhalb von 2 Jahren, gerechnet vom Datum des Beurkundungstermins, das Grundstück mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen. Wird die Verpflichtung nicht eingehalten, ist die Gemeinde Emlichheim berechtigt, die kosten- und lastenfreie Rückübertragung zu verlangen. Abgesichert wird diese Bauverpflichtung durch eine im Grundbuch einzutragende Rückauflassungsvormerkung.
Die mit dem Grundbesitz verbundenen Rechte und Nutzungen, die darauf lastenden und die damit verbundenen öffentlichen Lasten und Abgaben sowie die Gefahr des Grundbesitzes gehen mit Vertragsabschluss auf den Erwerber über. Eventuell bestehende Baulasten sind zu übernehmen. Ebenfalls zu übernehmen sind eventuell im Grundstück befindliche Ver- und Entsorgungsleitungen.
Der Grundstückskaufpreis versteht sich inklusive der Vermessungskosten, der Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für die Straße sowie der Entwässerungsleitungen. Die Kosten für den Schmutzwasseranschlussschacht sind gleichzeitig mit dem Kaufpreis zu zahlen. Nicht abgegolten sind die eventuell von einem Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Telefon, Strom etc.) aufgrund eigener Satzungen bzw. Geschäftsbedingungen noch zur Erhebung kommenden Anschlussbeiträge. Derartige Kosten sind mit den Versorgungsträgern direkt abzurechnen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass später eventuell zur Erhebung kommende Straßenausbaubeiträge gemäß örtlicher Satzung nicht ausgeschlossen werden können.
Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die zu zahlende Grunderwerbssteuer gehen zu Lasten des Erwerbers. Das gleiche gilt auch für einen eventuell zu beurkundenden Rückübertragsvertrag aufgrund einer nicht eingehaltenen Bauverpflichtung.
Es wird darauf hingewiesen, dass in dem Baugebiet keine Regenwasserkanalisation für die Entwässerung der Baugrundstücke vorhanden ist. Anfallendes Oberflächenwasser ist auf den jeweiligen Grundstücken zu versickern.
Grundstückszufahrten zu den einzelnen Bauplätzen dürfen grundsätzlich nur bis zu einer Breite von max. 5 m befestigt werden. Auf Wunsch der Grundstückseigentümer können Zufahrten auf bis zu 8 m verbreitert werden. Hier ist die über 5 m hinausgehende Mehrbreite zur besseren Versickerung des Oberflächenwassers mit Rasengittersteinen zu befestigen.Die Grundstückseigentümer haben der Gemeinde alle Kosten zu erstatten, die bei über 5 m hinausgehende Mehrbreiten anfallen. Bei mehr als 5 m breiten Grundstückszufahrten haben die betreffenden Grundstückseigentümer die Risiken bezüglich der Funktionsfähigkeit, insbesondere der Entwässerung zu tragen. Evtl. anfallende Kosten gehen zu Lasten der Grundstückseigentümer
Die Bauplätze werden lastenfrei verkauft. Allerdings hat der Erwerber innerhalb von 2 Jahren, gerechnet vom Datum des Beurkundungstermins, das Grundstück mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen. Wird die Verpflichtung nicht eingehalten, ist die Gemeinde Emlichheim berechtigt, die kosten- und lastenfreie Rückübertragung zu verlangen. Abgesichert wird diese Bauverpflichtung durch eine im Grundbuch einzutragende Rückauflassungsvormerkung.
Die mit dem Grundbesitz verbundenen Rechte und Nutzungen, die darauf lastenden und die damit verbundenen öffentlichen Lasten und Abgaben sowie die Gefahr des Grundbesitzes gehen mit Vertragsabschluss auf den Erwerber über. Eventuell bestehende Baulasten sind zu übernehmen. Ebenfalls zu übernehmen sind eventuell im Grundstück befindliche Ver- und Entsorgungsleitungen.
Der Grundstückskaufpreis versteht sich inklusive der Vermessungskosten, der Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für die Straße sowie der Entwässerungsleitungen. Die Kosten für den Schmutzwasseranschlussschacht sind gleichzeitig mit dem Kaufpreis zu zahlen. Nicht abgegolten sind die eventuell von einem Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Telefon, Strom etc.) aufgrund eigener Satzungen bzw. Geschäftsbedingungen noch zur Erhebung kommenden Anschlussbeiträge. Derartige Kosten sind mit den Versorgungsträgern direkt abzurechnen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass später eventuell zur Erhebung kommende Straßenausbaubeiträge gemäß örtlicher Satzung nicht ausgeschlossen werden können.
Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die zu zahlende Grunderwerbssteuer gehen zu Lasten des Erwerbers. Das gleiche gilt auch für einen eventuell zu beurkundenden Rückübertragsvertrag aufgrund einer nicht eingehaltenen Bauverpflichtung.
Es wird darauf hingewiesen, dass in dem Baugebiet keine Regenwasserkanalisation für die Entwässerung der Baugrundstücke vorhanden ist. Anfallendes Oberflächenwasser ist auf den jeweiligen Grundstücken zu versickern.
Grundstückszufahrten zu den einzelnen Bauplätzen dürfen grundsätzlich nur bis zu einer Breite von max. 5 m befestigt werden. Auf Wunsch der Grundstückseigentümer können Zufahrten auf bis zu 8 m verbreitert werden. Hier ist die über 5 m hinausgehende Mehrbreite zur besseren Versickerung des Oberflächenwassers mit Rasengittersteinen zu befestigen.Die Grundstückseigentümer haben der Gemeinde alle Kosten zu erstatten, die bei über 5 m hinausgehende Mehrbreiten anfallen. Bei mehr als 5 m breiten Grundstückszufahrten haben die betreffenden Grundstückseigentümer die Risiken bezüglich der Funktionsfähigkeit, insbesondere der Entwässerung zu tragen. Evtl. anfallende Kosten gehen zu Lasten der Grundstückseigentümer
Ihr/e Ansprechpartner/in:
| van der Veen, Hildegard |
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Bauverwaltung und technische Bauverwaltung
- Bauverwaltung, Liegenschaften Samtgemeindeverwaltung Emlichheim Hauptstraße 24 49824 Emlichheim |
Telefon: 05943/809-252
Telefax: 05943/809-4252 |











