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Übersicht Baugebiete Laar
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Übersicht Baugebiete Laar

Baugebiet "südlich der Dorfstraße"

Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Übersicht der Baugebiete in Laar) Übersicht der Baugebiete in Laar (125KB)


Die Gemeinde Laar verkauft Baugrundstücke an private Erwerber, die ein Wohnhaus in Eigennutzung errichten wollen. Für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken wurden am 26.02.2002 folgende Richtlinien erlassen:

  • 1. Bebauungsverpflichtung

    • a) Das Grundstück wird nur für die Errichtung eines Wohnhauses veräußert. Mit dem Bau des Hauses muss innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Vertragsabschluss begonnen werden. Innerhalb von weiteren 18 Monaten muss das Gebäude bezugsfertig sein.

      b) Das Grundstück darf unbebaut nicht weiterveräußert werden. Für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht fristgerecht ausgeführt wird, wird eine Rückauflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen.

      c) Eine Rückübertragung des Grundstückes ist gegen Erstattung des gezahlten Kaufpreises sowie des Erschließungsbeitrages und des Kanalbaubeitrages möglich, und zwar ohne Kosten für die Gemeinde Laar.

  • 2. Vergabemodus

    • Die Vergabe der Bauplätze erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der Bewerbungseingänge. Bei der Vergabe findet das Einheimischen-Modell Anwendung.


    Bewerbungen nimmt der Bürgermeister der Gemeinde Laar entgegen:

    Gerhard Trüün
    Vergrößerung anzeigen - Wird in einem neuen Fenster angezeigt.
    Gerhard Trüün

    Gerhard Trüün
    Zollweg 11a
    49824 Laar
    Telefon: 05947/492
    Mobil: 0162/6646716
    Fax: 05947/910484
    E-Mail


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    Ihr/e Ansprechpartner/in:
    van der Veen, Hildegard E-Mail an die Ansprechpartnerin / den Ansprechpartner verfassen. Abstand Details des Ansprechpartners / der Ansprechpartnerin anzeigen
    Bauverwaltung und technische Bauverwaltung
     - Bauverwaltung, Liegenschaften


    Samtgemeindeverwaltung Emlichheim
    Hauptstraße 24
    49824 Emlichheim
    Telefon: 05943/809-252
    Telefax: 05943/809-4252



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