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Bürgermeisterin wehrt sich gegen Vorwürfe des GBF: Bürger werden beteiligt!

Stellungnahme der Samtgemeindebürgermeisterin Daniela Kösters:



„Die Behauptung des GBF, die Bürger werden zum Thema Umgehungsstrasse in Emlichheim nicht beteiligt, ist falsch. Der Samtgemeindeausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung damit befasst, wie die Samtgemeinde mit dem Thema Umgehungsstrasse weiter verfahren soll. So habe ich dem Ausschuss mit einer ausführlichen Begründung vorgeschlagen, sich zunächst noch nicht auf eine bestimmte Trassenführung (im Norden oder im Süden) festzulegen, sondern vor einer solchen Entscheidung ein umfassendes Raumordnungsverfahren durchzuführen.

Ich habe mich für dieses vorgeschaltete Verfahren ausgesprochen, weil es sich gerade dabei um ein sehr transparentes Verfahren handelt, bei dem die Bürger umfassend beteiligt werden. Dieses Verfahren ist viel besser als viele andere Verfahren geeignet, die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen, um schließlich Akzeptanz für ein Verfahrensergebnis zu schaffen. Dieses sehr aufwändige Raumordnungsverfahren dient dazu, mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen. Man legt sich anders als in einem ansonsten üblichen Planfeststellungsverfahren nicht auf eine einzige Trassenführung fest. In dem Rauordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie werden mehrere potenzielle, alternative Trassenführungen umfassend betrachtet, um letztlich eine optimale Trasse für eine Umgehungsstraße zu finden. Es ist darauf ausgerichtet, Eingriffe in schützenswerte Bereiche abzuwenden oder unvermeidbare Eingriffe und Umweltbelastungen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.

Ich halte die Einleitung eines solchen Verfahrens für eine sehr vernünftige Vorgehensweise - auch im Sinne der Bürger -, da eine Entscheidung dann nicht aus dem „hohlen Bauch“ getroffen werden muss. Vielmehr werden objektive Kriterien für eine sachgerechte Entscheidung der Gremien, an der ggf. auch die Bürger zu beteiligen sind, ermittelt. Da bislang weder die Nord-West-Entlastung noch mögliche Trassenalternativen einer Südumgehung umfassend untersucht worden sind, halte ich es für den besseren Weg, zunächst alle potentiellen Varianten auf ihre Verträglichkeit zu überprüfen, als zum jetzigen Zeitpunkt eine Bürgerbefragung durchzuführen.

Die Behauptung des GBF, ich halte eine Bürgerbefragung für „überflüssig“, entbehrt jeder Grundlage. Entsprechendes wurde weder von mir noch von einem anderen Ausschussmitglied behauptet. Ich wehre mich gegen diese Behauptung des GBF, die rein aus dem Grund erfolgt, mich persönlich anzugreifen. Die Bürgerbeteiligung in dem Raumordnungsverfahren ist viel weitgehender als bei einer Bürgerbefragung, weil die konkreten Einwendungen der Bevölkerung dort berücksichtigt werden müssen. Das GBF hat erst in der Sitzung, in der über das Raumordnungsverfahren zu entscheiden war, den Antrag gestellt, eine Bürgerbefragung durchzuführen, allerdings ohne klar zu benennen, welche Frage den Bürgern denn überhaupt gestellt werden soll. Die Bürgerbefragung, die in § 22 d NGO genau geregelt ist, stellt nur eine von vielen Möglichkeiten dar, die Bürger zu beteiligen.

In diesem Fall halte ich die Beteiligung im Raumordnungsverfahren derzeit für die effektivere Form der Beteiligung. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass ich während meiner bisherigen Amtszeit immer großen Wert auf Bürgerbeteiligung gelegt habe, vor allem in der Form von Information, Kommunikation und Diskussion. Das GBF hingegen fordert Bürgerbefragungen bezeichnenderweise immer nur dann, wenn es selbst ein bestimmtes Vorhaben ablehnt. Aus meiner Sicht ist vor allem die Information der Bürger eine wichtige Form der Beteiligung.

Ich erinnere das GBF daran, dass auf meine Initiative im Dezember eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema Umgehungstrasse durchgeführt wurde, die von den Bürgern sehr gut besucht wurde. Danach herrschte keinesfalls eine „große Verunsicherung“. Jeder hatte die Gelegenheit Fragen zu stellen, Anregungenzu geben und Bedenken zu äußern, die von der Verwaltung weitestgehend beantwortet und zudem für das weitere Verfahren dokumentiert wurden. Solche oder ähnliche Informationsveranstaltungen fanden in den letzen Jahren auch schon zu anderen wichtigen Themen in der Samtgemeinde statt. Im Übrigen wurden zum Thema Umgehungsstraße nicht nur mit der Landwirtschaft Gespräche geführt, sondern auch mit Anliegern der Wildestrasse und anderen Interessenvertretern.

Zuletzt möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass die öffentliche Bekanntgabe meines Abstimmungsverhaltens in einer nicht-öffentlichen Samtgemeindeausschusssitzung eine Rechtsverletzung durch das GBF darstellt.“

Verantwortlich für den Inhalt dieser Presseinformation:
Samtgemeinde Emlichheim, Hauptstraße 24, 49824 Emlichheim
Frau Daniela Kösters,  +49(0) 5943 809-134
 
erstellt am 09.03.2010

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